Der Beruf des Hygienekontrolleurs – früher Gesundheitsaufseherinnen und Gesundheitsaufseher genannt – ist abwechslungsreich, verantwortungsvoll und wichtiger denn je. Wer in diesem Bereich arbeitet, hilft dabei, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Menschen zu schützen.
Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure achten darauf, dass Maßnahmen zur Seuchenverhütung und Infektionsbekämpfung sowie wichtige Hygienevorschriften eingehalten werden. Sie kontrollieren unter anderem Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Rettungsdienste, Gemeinschaftsunterkünfte, Schulen, Kindergärten, Schwimmbäder oder Trinkwasserversorgungsanlagen.
Auch auf Spielplätzen, in Wohngebieten oder bei Fragen rund um Abwasser, Abfall und Umweltbelastungen kommen sie zum Einsatz. Sie entnehmen Proben, prüfen hygienische Bedingungen vor Ort und beraten Einrichtungen, Behörden sowie Bürgerinnen und Bürger.
Mal geht es um Legionellen im Trinkwasser, mal um Schimmel in Wohnungen, hygienische Probleme in medizinischen Einrichtungen oder Beschwerden über Umweltbelastungen wie Lärm, Luftverschmutzung oder verunreinigtes Wasser. Kein Tag ist wie der andere.
Der Beruf verbindet medizinisches, technisches und rechtliches Wissen mit praktischer Arbeit im Außendienst – und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der öffentlichen Gesundheit.
Das Berufsbild der Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure ist außergewöhnlich vielfältig und interdisziplinär. Dieser Beruf umfasst ein weit gefächertes Wissen über zahlreiche Bereiche und ermöglicht eine Spezialisierung in einzelnen Fachgebieten. Da sich wissenschaftliche Erkenntnisse und gesetzliche Grundlagen ständig weiterentwickeln und ändern, ist die Bereitschaft zum permanenten Lernen und Fortbilden ein wesentlicher Bestandteil dieses Berufs.
Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure sind für Überwachungs-, Aufklärungs- und Beratungstätigkeiten in einer vielfältigen Auswahl von Einsatzgebieten zuständig (§ 1 APO-Hyg.-Kontr.)
- Infektionsschutz: Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (Fallbearbeitung, Ausbruchsermittlung, antiepidemische Maßnahmen, Grundlagen der Epidemiologie), inkl. der Erfassung von Impfschadensfällen
- Hygiene in überwachungspflichtigen Einrichtungen und Anlagen: öffentliche und gewerbliche Objekte, Gemeinschafts- und medizinische Einrichtungen für Erwachsene und Kinder, speziell Krankenhaushygiene; Sport- und Freizeiteinrichtungen und -anlagen; Körper- und Schönheitspflege, Wellness etc.
- Trink-, Bade- und Beckenwasserhygiene: Abfallbehandlung und Abwasseraufbereitung
- Bestattungshygiene, Wohnungshygiene, Schädlingsbekämpfung
- Umweltbezogener Gesundheitsschutz/Umweltmedizin: Beurteilung vermeintlich gesundheitsrelevanter Zustände durch biologische, chemische und physikalische Noxen, Beschwerdebearbeitung, vorbeugender Gesundheitsschutz
- Bau- und Bauleitplanung (BLP), Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Kur- und Erholungsorte, Gesundheitlicher Städtebau
- Maßnahmen des Katastrophen- und Zivilschutzes: z. B. auch Not- und Ersatzwasserversorgung
- Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
- Teilweise aufsuchende Präventionsarbeit sowie Mitwirken bei Aufklärungskampagnen
- Öffentlichkeitsarbeit sowie Organisation und Moderation von Veranstaltungen, Arbeitskreisen und Netzwerken (z. B. in MRE-Netzwerken)
- Verwaltungsaufgaben, wie das Erstellen von Begehungsberichten und Ordnungsverfügungen
siehe auch: Ausbildung Hygienekontrolleure