Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 8. Mai 2026 hat das Land Berlin eine neue Schädlingsbekämpfungsverordnung beschlossen. Die bisherige Verordnung wird damit abgelöst und an aktuelle fachliche sowie rechtliche Entwicklungen angepasst.
Mehr Verantwortung für Prävention und Kontrolle
Die neue Berliner Verordnung unterstreicht die Bedeutung eines modernen und nachvollziehbaren Schädlingsmanagements. Ziel bleibt der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch Gesundheitsschädlinge wie Ratten, Mäuse oder bestimmte Insektenarten.
Für die Praxis bedeutet dies vor allem:
- stärkere Betonung vorbeugender Maßnahmen,
- frühzeitige Erkennung von Befall,
- bessere Dokumentation von Bekämpfungsmaßnahmen,
- klare Verantwortlichkeiten,
- engere Zusammenarbeit zwischen Behörden, Einrichtungen und Fachfirmen.
Gerade für Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure gewinnt die fachliche Bewertung von Schädlingsproblemen weiter an Bedeutung. Neben klassischen Kontrollen spielen Beratung, Risikobewertung und die Prüfung geeigneter Präventionsmaßnahmen eine immer größere Rolle.
Veränderungen auch durch neue Rodentizid-Regelungen
Parallel zu den Berliner Regelungen verändern sich auch die bundesweiten Anforderungen im Umgang mit Rodentiziden. Hintergrund sind strengere Vorgaben im Umwelt- und Verbraucherschutz. Der dauerhafte präventive Einsatz bestimmter Giftköder ohne konkreten Befallsnachweis wird künftig nicht mehr zulässig sein. Stattdessen rücken Monitoring-Systeme, Befallsnachweise und integrierte Schädlingsmanagement-Konzepte stärker in den Vordergrund.
Für Gesundheitsämter und Überwachungsbehörden bedeutet dies zusätzliche Herausforderungen. Gleichzeitig eröffnet die Entwicklung Chancen für moderne, nachhaltige und dokumentationsgestützte Verfahren in der Schädlingsbekämpfung.
Bedeutung für den öffentlichen Gesundheitsdienst
Die neue Verordnung zeigt erneut, wie wichtig qualifizierte Fachkräfte im öffentlichen Gesundheitsdienst sind. Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure übernehmen eine zentrale Rolle bei der Überwachung hygienischer Zustände, der Bewertung gesundheitlicher Risiken und der Beratung von Einrichtungen sowie Bürgerinnen und Bürgern.
Insbesondere in Gemeinschaftseinrichtungen oder sensiblen Bereichen des Gesundheitswesens bleibt ein professionelles Schädlingsmanagement ein wesentlicher Bestandteil des Gesundheitsschutzes.
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